« Covid-19 Gesundheitsmaßnahmen »
Aufgrund von COVID-19 undum den von der RegierunggefordertenGesundheitsanweisungenzuentsprechen, musstenwirunsereArbeitsorganisationanpassen, umIhreSicherheitund die unsererMitarbeiterbestmöglichzugewährleisten.
DasHotel :
Die RezeptionheißtSieunterstrikterEinhaltung der Gesundheitsanweisungenwillkommen: Bewegungsrichtungen, die durchPfeileaufdem Boden materialisiertsind, wurdeneingerichtet, und an mehrerenStellenunsererEinrichtungenisthydroalkoholisches Gel erhältlich.
ZuIhrerSicherheitund der unsererMitarbeiterbleibt der Zugangzum Zimmer strengeingeschränkt, umeineKontaminationzuvermeiden, undwirwerden die Zimmer nichtmehrreinigenwährend des Aufenthalts. WennSieeinenWechsel der Handtücher, eineErgänzung der Toilettenartikel (Shampoo, Duschgel, Toilettenpapierusw.) wünschenoderdass der Papierkorbgeleertwird, benachrichtigenSie uns bitte mit dem Schild “Danke, mein Zimmer zumachen” amAußengriffIhrerTürundunsere Teams machenwasnötigist.
Am Tag IhrerAbreisesolltenSieIhr Zimmer durchÖffnen der Fensterlüften, bevorunsere Teams die Räumlichkeitenbetreten.
Restaurants :
Die Restaurants des Hôtel du Parc in Niederbronn les Bains, des Alexain in TroisEpisund des Hôtel Munsch in Saint Hippolyte sindgeöffnet, jedoch mit eingeschränktenMenüsundgemäßdemGesundheitsprotokoll.
DasTrageneinerMaskeistfüralleIhreVerschiebungen in unserenEinrichtungenobligatorisch.
Frühstück :
DasFrühstückwird in Buffetformserviertundunser Service wird von unserenMitarbeiternangeboten.
Schwimmbäder, WellnessundBehandlungen:
Im Rahmen des Gesundheitsprotokollsmussfür die Nutzung des SchwimmbadeseinphysischerAbstand von 2 MeternundeineMessgröße von 50% der autorisiertenBelegschafteingehaltenwerden. Die Anzeigeendetam 30. Juni mit der Verpflichtung, in den folgendenMonateneinenphysischenAbstand von 2 Meterneinzuhalten.
Schließfächersindwährend der Covid-Zeit nichtzugänglich.
FürBehandlungenwerdenunsereKabinenzwischenjedemKundendesinfiziertunddasTrageneinerMaskeistwährend der Behandlungobligatorisch.
WeitereInformationen:
• In jederEinrichtungwurdeein COVID-19-Referent ernannt, um die UmsetzungguterHygienepraktikenund -verfahrensicherzustellen.
• WirrespektierenBarrieregesten. SiesindfürSieebensoverbindlichwiefürunsereMitarbeiterundAuftragnehmer.
• WirreduzierendasKontaminationsrisiko, indemwirZahlungen per Kreditkartefördern, alleunnötigenGegenständeim Zimmer und an der Rezeptionentfernen.
• Wirwenden die geltendenEmpfehlungenbeiVerdachtaufAnsteckungauf Covid-19 an.